Haftung
Die Teilnahme an allen Taste Munich Kochevents erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmer.
Eventuelle Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien sind den Veranstaltern (Taste Munich) spätestens bei der Anmeldung, also 3 Tage vor dem Event, schriftlich mitzuteilen. S. Anmeldeformular
Die Agentur Taste Munich haftet ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Reklamationen
Sollte es zu Beanstandungen im Rahmen eines Caterings oder einer anderen Veranstaltung kommen, sind uns diese umgehend mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Nur so können wir unmittelbar reagieren und alles tun, um Abhilfe zu schaffen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeiten leider nicht mehr akzeptiert werden.
Teilnehmer
Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass bei allen Events Fotos gemacht werden können, die von Taste Munich für die Werbung ihrer eigenen Produkte, insbesondere ihrer Website, verwendet werden können.
Auf die Geltendmachung von Rechten am eigenen Bild wird insoweit verzichtet. Die Einwilligung gilt ohne zeitliche Beschränkung.
Ist ein Teilnehmer damit nicht einverstanden, kann er dies vor Beginn der Veranstaltung per email oder mündlich erklären.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zum verantwortungsbewußten und vorsichtigen Umgang mit dem bereitgestellen Inventar und verpflichtet sich, den Hinweisen der jeweiligen Kursleiter oder Gastgeber Folge zu leisten.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich außerdem zum rücksichtsvollen Umgang mit den anderen Teilnehmern.
Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Pflichten, ist der Veranstalter berechtigt, diesen nach einmaliger Verwarnung von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Schäden, die vom Teilnehmer rechtswidrig und schuldhaft an Inventar und Utensilien verursacht werden, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
Zahlungsbedingungen
Die jeweilige Teilnahmegebühr ist spätestens 3 Tage oder 72 Stunden vor dem Event fällig. Die Zahlungsdetails werden in einer separaten Email mitgeteilt. Im Fall einer kurzfristigen Stornierung hat der Kunde die Möglichkeit, seine Teilnahme auf eine andere Person zu übertragen, sofern er uns darüber rechtzeitig und schriftlich informiert.
Zahlunsgbedingungen bei Catering-Aufträgen
Mit der Auftragserteilung, spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung, können wir ein Drittel der kalkulierten Kosten als Vorauszahlung in Rechnung stellen. Die restliche Summe wird im Anschluß an das Catering-Event und unter der Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Kosten (Menge/Service etc.) in Rechnung gestellt.
Stornierung von Catering-Aufträgen
Wird der Catering Vertrag seitens des Kundens storniert, müssen wir zur Deckung unseres entstandenen Aufwands folgende Stornierungskosten berechnen:
Für Aufträge, die erst am Tag der Veranstaltung storniert werden, müssen wir 100% der Kosten in Rechnung stellen.